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Core Cruises
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Reisevermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisevermittlungsbedingungen von Core Cruises.

Stand: 23. September 2026

AGB für die Reisevermittlung (Reisevermittlungsbedingungen)

Core Cruises
Inhaber: Martin Esslinger
Harry-S.-Truman-Allee 8
14167 Berlin
Deutschland

Systematik: Diese Bedingungen unterscheiden zwischen dem Vermittlungsvertrag zwischen Kunde und Core Cruises und dem Reisevertrag zwischen Kunde und dem jeweils bezeichneten Reiseveranstalter. Sie erfassen sowohl die individuell betreute Buchungsstrecke als auch Online-Buchungen über suche.corecruises.de.

1. Geltungsbereich und Vertragsverhältnisse

1.1 Diese Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen durch Core Cruises, Inhaber Martin Esslinger, Harry-S.-Truman-Allee 8, 14167 Berlin, gegenüber Kunden und Reisenden. Sie gelten sowohl für individuell betreute Vermittlungsvorgänge als auch für Online-Buchungen über von Core Cruises angebotene Buchungsstrecken.

1.2 Core Cruises vermittelt insbesondere Kreuzfahrten sowie vom jeweiligen Reiseveranstalter angebotene Reisepakete und Zusatzleistungen. Hierzu können insbesondere Flugleistungen, Transfers, Landausflüge und, soweit vom Reiseveranstalter als Bestandteil oder Zusatzleistung des Reiseprodukts angeboten, Reiseversicherungen gehören.

1.3 Core Cruises stellt die Bestandteile einer Pauschalreise nicht selbst zu einem eigenen Reiseprodukt zusammen. Vermittelt wird das vom jeweils bezeichneten Reiseveranstalter angebotene Reiseprodukt. Der konkrete Reiseveranstalter wird dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Buchungserklärung bezeichnet.

1.4 Vermittlungsvertrag: Der Vermittlungsvertrag besteht zwischen dem Kunden und Core Cruises. Gegenstand ist die Vermittlung der gewünschten Reise bzw. Reiseleistung und die damit zusammenhängende Vermittlungstätigkeit von Core Cruises.

1.5 Reisevertrag: Der Reisevertrag besteht zwischen dem Kunden und dem in den vorvertraglichen Informationen bzw. der jeweiligen Buchungsstrecke bezeichneten Reiseveranstalter oder Leistungserbringer. Gegenstand sind insbesondere Durchführung und Erbringung der gebuchten Reiseleistungen.

1.6 Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften im Einzelfall nichts anderes bestimmen, wird Core Cruises durch den Vermittlungsvertrag nicht selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer.

1.7 Zwingende gesetzliche Pflichten von Core Cruises bleiben unberührt, insbesondere Informationspflichten, die Entgegennahme und Weiterleitung von Erklärungen, die Haftung für Buchungsfehler sowie Sonderregelungen bei Reiseveranstaltern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

2. Zustandekommen des Vermittlungsvertrags und Buchungswege

2.1 Der Kunde kann Core Cruises über die angebotenen Kommunikationswege mit der Vorbereitung einer Reisevermittlung beauftragen.

2.2 Core Cruises kann einen Vorgang anlegen und die erforderlichen Reisendendaten über ein elektronisches Formular erheben. Anfrage, Vorgangsanlage und Datenübermittlung verpflichten den Kunden noch nicht zur Buchung.

2.3 Individuell betreute Buchungsstrecke: Bei der individuell betreuten Buchungsstrecke erstellt Core Cruises eine Reisezusammenfassung und stellt vor der verbindlichen Buchungserklärung die für die konkrete Vermittlung erforderlichen Reise- und Vertragsinformationen zur Verfügung.

2.4 Mit Betätigung der hierfür vorgesehenen Buchungsfunktion beauftragt der Kunde Core Cruises verbindlich, die in der Reisezusammenfassung bezeichnete Reise zu den dort ausgewiesenen Konditionen an den bezeichneten Reiseveranstalter zur Buchung zu übermitteln.

2.5 Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Core Cruises kommt spätestens mit Eingang des verbindlichen Buchungsauftrags bei Core Cruises zustande. Ein bereits zuvor durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung zustande gekommener Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

2.6 Eine elektronische Eingangsbestätigung von Core Cruises oder einer von Core Cruises eingesetzten Buchungsplattform ist keine Annahme des Reisevertrags und keine Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters, soweit sie nicht ausdrücklich als solche im Namen des Reiseveranstalters ausgewiesen ist.

2.7 Online-Buchung über CruiseCompass: Zusätzlich bietet Core Cruises unter suche.corecruises.de eine Kreuzfahrtsuche und Online-Buchungsstrecke auf Basis von CruiseCompass an. Die technische Bereitstellung dieser Plattform erfolgt durch die xmlteam GmbH & Co. KG.

2.8 In der Online-Buchungsstrecke wählt der Kunde die gewünschte Reise aus und gibt die für die Buchung erforderlichen Angaben ein. Der konkrete Reiseveranstalter sowie die für die Buchung wesentlichen Reise- und Vertragsinformationen werden vor Abgabe der verbindlichen Buchungserklärung innerhalb der Buchungsstrecke ausgewiesen bzw. bereitgestellt.

2.9 Mit Betätigung der abschließenden Buchungsfunktion gibt der Kunde auf Grundlage der in der Online-Buchungsstrecke angezeigten Informationen eine verbindliche Buchungserklärung ab und beauftragt Core Cruises, diese als Reisevermittler an den bezeichneten Reiseveranstalter bzw. dessen Buchungssystem zu übermitteln.

2.10 Die technische Bereitstellung der Online-Buchungsplattform ändert die vertraglichen Rollen nicht. XMLTeam wird allein aufgrund der technischen Bereitstellung von CruiseCompass weder Vertragspartner des Vermittlungsvertrags mit Core Cruises noch des vermittelten Reisevertrags, soweit in der konkreten Buchungsstrecke nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.

3. Vorvertragliche Informationen und Prüfung

3.1 Vor der verbindlichen Buchungserklärung stellt Core Cruises die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Bei Pauschalreisen gehören hierzu, soweit einschlägig, insbesondere die Informationen zur konkreten Reise, die Veranstalterbedingungen, diese Vermittlungsbedingungen, das gesetzliche Formblatt sowie erforderliche Informationen zu Pass-, Visa-, Einreise- und gesundheitspolizeilichen Erfordernissen. Bei der individuell betreuten Buchungsstrecke erfolgt dies insbesondere über die Reisezusammenfassung und die beigefügten Unterlagen; bei CruiseCompass innerhalb der Online-Buchungsstrecke.

3.2 Der Kunde soll insbesondere Reisendendaten, Reisezeitraum, Schiff, Route, Abfahrts- und Ankunftsort, Kabine bzw. Kategorie, eingeschlossene Leistungen, gegebenenfalls Flugleistungen, Reiseveranstalter und Gesamtreisepreis prüfen.

3.3 Bei Unstimmigkeiten in der individuell betreuten Buchungsstrecke soll der Kunde vor der Buchung eine Korrektur anfordern. Nach der Korrektur erhält er eine aktualisierte Reisezusammenfassung, die erneut zu prüfen und zu bestätigen ist.

3.4 Frühere Freigaben beziehen sich nicht auf nachträglich geänderte Reisedaten oder Konditionen. Überholte Buchungslinks können technisch ungültig gemacht werden.

3.5 Reagiert der Kunde innerhalb einer mitgeteilten Frist weder mit Buchung noch Korrektur, kann Core Cruises den Vorgang kostenfrei schließen. Eine spätere Buchung setzt eine neue Prüfung von Preis und Verfügbarkeit voraus.

3.6 Bei der Online-Buchung über CruiseCompass hat der Kunde die innerhalb der Buchungsstrecke angezeigten Angaben vor Betätigung der abschließenden Buchungsfunktion zu prüfen und Eingabefehler, soweit technisch vorgesehen, vor Abgabe der Buchungserklärung zu korrigieren.

4. Zustandekommen des Reisevertrags

4.1 Der Reisevertrag wird mit dem bezeichneten Reiseveranstalter und nicht mit Core Cruises geschlossen, soweit zwingendes Recht keine andere Einordnung vorgibt.

4.2 Core Cruises übermittelt die verbindliche Buchungserklärung des Kunden an den Reiseveranstalter. Dies kann bei Online-Buchungen automatisiert über die eingesetzte Buchungsplattform und angeschlossene Buchungssysteme erfolgen.

4.3 Ob und wann der Reisevertrag zustande kommt, richtet sich nach den vor der Buchung bereitgestellten Reise- bzw. Vertragsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

4.4 Eine Nachricht von Core Cruises oder der eingesetzten Online-Buchungsplattform über den Eingang oder die Übermittlung des Buchungsauftrags ist keine Annahme des Reisevertrags, soweit sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters ausgewiesen ist.

4.5 Die Buchungs- oder Reisebestätigung wird je nach Buchungsweg unmittelbar vom Reiseveranstalter, über Core Cruises oder über die eingesetzte Online-Buchungsplattform übermittelt.

4.6 Bis zur Annahme durch den Reiseveranstalter besteht kein Anspruch auf fortbestehende Verfügbarkeit.

4.7 Ist die Reise nicht mehr zu den bestätigten Konditionen verfügbar, nimmt Core Cruises keine Buchung zu einem höheren Reisepreis oder zu sonst wesentlich geänderten Konditionen vor, ohne den Kunden zuvor zu informieren und eine erneute Buchungserklärung einzuholen.

4.8 Optionsbuchungen: Wird die gewünschte Buchung in der Reisezusammenfassung ausdrücklich als Optionsbuchung bezeichnet, gelten hinsichtlich Dauer, Bindungswirkung, Ablauf und einer gegebenenfalls erforderlichen Bestätigung die in der Reisezusammenfassung sowie den Reise- bzw. Vertragsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters ausgewiesenen Regelungen. Core Cruises informiert den Kunden vor Abgabe seiner Erklärung darüber, dass es sich um eine Optionsbuchung handelt. Eine von der bestätigten Option abweichende Festbuchung nimmt Core Cruises nicht ohne entsprechende Beauftragung des Kunden vor.

5. Reisendendaten

5.1 Der Kunde ist für die vollständige und richtige Eingabe der von ihm übermittelten Angaben verantwortlich.

5.2 Namen sind entsprechend den für die Reise verwendeten Reisedokumenten und, soweit verlangt, entsprechend dem maschinenlesbaren Bereich anzugeben.

5.3 Elektronisch übermittelte Reisendendaten werden grundsätzlich entsprechend den Kundeneingaben übernommen.

5.4 Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten weiterer Reisender oder sonstiger Personen, darf er diese Daten nur übermitteln, soweit er hierzu berechtigt ist. Core Cruises stellt die für die betroffenen Personen vorgesehenen Datenschutzinformationen zur Verfügung. Der Kunde wird gebeten, diese Informationen den betreffenden Personen zugänglich zu machen. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten von Core Cruises bleiben unberührt.

5.5 Core Cruises haftet nicht für Nachteile oder Kosten, die ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben beruhen, soweit Core Cruises den Fehler weder verursacht hat noch aufgrund besonderer Umstände erkennen musste. Gesetzliche Ansprüche wegen von Core Cruises zu vertretender Buchungsfehler bleiben unberührt.

6. Reiseveranstalter und Veranstalterbedingungen

6.1 Vertragspartner hinsichtlich der vermittelten Reise ist der in den vorvertraglichen Informationen bzw. der konkreten Buchungsstrecke bezeichnete Reiseveranstalter, soweit zwingendes Recht keine andere Einordnung vorgibt.

6.2 Für Inhalt und Durchführung des Reisevertrags sowie Leistungsänderungen, Umbuchung, Rücktritt und sonstige Rechte und Pflichten gelten Gesetz und wirksam einbezogene Veranstalterbedingungen.

6.3 Core Cruises stellt die für die konkrete Buchung vorgesehenen Veranstalterbedingungen vor der verbindlichen Buchungserklärung zur Verfügung oder sorgt dafür, dass diese innerhalb der eingesetzten Online-Buchungsstrecke zugänglich sind.

6.4 Angaben zu Leistungen, Preisen und Verfügbarkeiten beruhen grundsätzlich auf Informationen des Reiseveranstalters oder dessen Buchungssystemen.

7. Reisepreis und Vergütung

7.1 Der Gesamtreisepreis wird vor der verbindlichen Buchungserklärung in der Reisezusammenfassung oder innerhalb der jeweiligen Online-Buchungsstrecke mitgeteilt.

7.2 Core Cruises erhebt für die Vermittlung keine gesonderte Vermittlungs- oder Servicegebühr, soweit vor einer betreffenden Zusatzleistung nicht ausdrücklich etwas anderes individuell vereinbart wird.

7.3 Core Cruises erhält grundsätzlich eine Provision vom Reiseveranstalter oder Leistungserbringer. Diese verändert den ausgewiesenen Reisepreis nicht.

8. Zahlung des Reisepreises

8.1 Direktinkasso: Im Regelfall zahlt der Kunde unmittelbar an den Reiseveranstalter. Zahlungsfristen, Beträge, Zahlungsmöglichkeiten und Bankverbindungen ergeben sich aus dessen Unterlagen. Core Cruises ist hierbei nicht Empfänger des Reisepreises.

8.2 Agenturinkasso: Soweit Core Cruises zur Entgegennahme von Reisepreiszahlungen für den jeweiligen Reiseveranstalter berechtigt ist, kann der Kunde entsprechend den mitgeteilten Zahlungsinformationen mit schuldbefreiender Wirkung an Core Cruises zahlen. Core Cruises nimmt die Zahlung für den Reiseveranstalter entgegen und leitet sie entsprechend der zugrunde liegenden Inkassovereinbarung an diesen weiter.

8.3 An Core Cruises soll nur gezahlt werden, wenn Core Cruises oder der Reiseveranstalter ausdrücklich entsprechende Zahlungsinformationen erteilt hat.

8.4 Core Cruises fordert oder nimmt Vorauszahlungen auf den Reisepreis nur entgegen, soweit die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein

9.1 Soweit eine gesetzliche Insolvenzabsicherung erforderlich ist, ist diese grundsätzlich vom jeweiligen Reiseveranstalter bereitzustellen.

9.2 Bei einer Pauschalreise wird der Sicherungsschein nach den gesetzlichen Vorgaben mit der Bestätigung oder Abschrift des Reisevertrags verbunden.

9.3 Sendet der Reiseveranstalter die Buchungsbestätigung unmittelbar an den Kunden, erfolgt grundsätzlich auch die Übermittlung des Sicherungsscheins bzw. der Informationen zur Insolvenzabsicherung durch ihn.

9.4 Erhält Core Cruises einen Sicherungsschein zur Weiterleitung, übermittelt Core Cruises ihn an den Kunden und überprüft ihn im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang auf seine Gültigkeit.

9.5 Weitergehende gesetzliche Pflichten von Core Cruises, insbesondere beim Agenturinkasso oder bei Veranstaltern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, bleiben unberührt.

10. Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen

10.1 Die Buchungsbestätigung kann unmittelbar vom Reiseveranstalter, über Core Cruises oder über die eingesetzte Online-Buchungsplattform übermittelt werden.

10.2 Der Kunde soll Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen auf erkennbare Abweichungen von den vor der Buchung bestätigten bzw. angezeigten Angaben prüfen und diese Core Cruises möglichst unverzüglich mitteilen.

10.3 Diese Prüfbitte schließt gesetzliche Rechte nicht aus und verändert keine gesetzlichen Fristen.

11. Änderungen, Umbuchungen und Rücktritt

11.1 Änderungs-, Umbuchungs- und Rücktrittserklärungen zum Reisevertrag können gegenüber Core Cruises abgegeben werden.

11.2 Core Cruises leitet solche Erklärungen unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter.

11.3 Möglichkeit und Kosten von Änderungen oder Umbuchungen richten sich nach Reisevertrag, Veranstalterbedingungen und Gesetz.

11.4 Die Folgen eines Rücktritts, insbesondere eine Entschädigung oder Stornopauschale, richten sich ebenfalls nach Reisevertrag, Veranstalterbedingungen und Gesetz.

11.5 Core Cruises erhebt für die bloße Entgegennahme und Weiterleitung solcher Erklärungen kein eigenes Bearbeitungsentgelt, soweit nicht vor einer zusätzlichen Leistung ausdrücklich etwas anderes individuell vereinbart wurde.

12. Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen

12.1 Der Kunde kann Mängelanzeigen und andere Erklärungen zur Erbringung der vermittelten Reiseleistungen gegenüber Core Cruises abgeben.

12.2 Core Cruises leitet diese unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter.

12.3 Zur schnellen Abhilfe wird empfohlen, sich bei Problemen während der Reise zusätzlich unmittelbar an die in den Reiseunterlagen genannte zuständige Stelle des Reiseveranstalters zu wenden.

12.4 Diese Empfehlung beschränkt nicht das Recht, Erklärungen gegenüber Core Cruises abzugeben.

13. Reisedokumente und Mitwirkung

13.1 Der Kunde hat die für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln und die bereitgestellten Unterlagen sorgfältig zu prüfen.

13.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, über die erforderlichen Reisedokumente zu verfügen und Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Anforderungen einzuhalten, soweit zwingendes Recht die Verantwortung nicht dem Reiseveranstalter oder Core Cruises zuweist.

13.3 Gesetzliche Informationspflichten von Core Cruises und Reiseveranstalter bleiben unberührt.

14. Haftung von Core Cruises

14.1 Core Cruises haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner eigenen vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Reisevermittlung.

14.2 Soweit Core Cruises im konkreten Fall als Reisevermittler und nicht selbst als Reiseveranstalter oder Leistungserbringer tätig wird, haftet Core Cruises nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringern aus dem Reisevertrag geschuldeten Reiseleistungen. Zwingende gesetzliche Pflichten von Core Cruises bleiben unberührt.

14.3 Core Cruises haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von Core Cruises zu vertretende Fehler während des Buchungsvorgangs und für zu vertretende technische Fehler eines von Core Cruises verantworteten Buchungssystems. Dies gilt auch, wenn Core Cruises für die technische Durchführung der Buchungsstrecke einen externen Dienstleister einsetzt. Für vom Kunden verschuldete Buchungsfehler haftet Core Cruises nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

14.4 Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Core Cruises nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten haftet Core Cruises nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, für einen Reisevermittlungsvertrag typischen Schaden begrenzt.

14.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist, eine Garantie übernommen wurde oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

14.7 Keine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen beschränkt Rechte, von denen gesetzlich nicht zum Nachteil des Kunden oder Reisenden abgewichen werden darf.

15. Veranstalter außerhalb EU/EWR

15.1 Hat der vermittelte Reiseveranstalter bei Abschluss eines Pauschalreisevertrags seinen Sitz weder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union noch in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.

15.2 Insbesondere bleiben Pflichten von Core Cruises unberührt, die sich daraus ergeben können, dass Core Cruises nachweisen muss, dass der betreffende Reiseveranstalter die ihm nach deutschem Pauschalreiserecht obliegenden Pflichten erfüllt.

15.3 Diese Vermittlungsbedingungen beschränken solche zwingenden Rechte des Reisenden nicht.

16. Datenschutz und Kommunikation

16.1 Core Cruises verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies insbesondere zur Bearbeitung von Reiseanfragen, Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung, Kommunikation und Übermittlung der erforderlichen Daten an Reiseveranstalter und gegebenenfalls weitere beteiligte Unternehmen erforderlich ist.

16.2 Einzelheiten zu Art, Umfang, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Core Cruises. Dies gilt insbesondere auch für die Online-Buchungsstrecke unter suche.corecruises.de und den dort eingesetzten Dienst CruiseCompass.

16.3 Die Kommunikation kann insbesondere per E-Mail und über die im jeweiligen Vermittlungsvorgang eingesetzten elektronischen Kommunikations- und Buchungswege erfolgen.

16.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Mitteilungen von Core Cruises und dem Reiseveranstalter empfangen werden können. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zugang von Willenserklärungen und sonstigen Mitteilungen bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und von denen durch Rechtswahl nicht abgewichen werden darf, bleiben unberührt.

17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.

17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt